Meine Küche, mein Herd, dein Bestand

Neue stadt, neue Wohnung, neue Küche, neuer Herd. Neu an dem Herd ist lediglich, dass er für mich neu ist, der Herd für sich ist alt. Es ist immerhin ein Gasherd. Ich liebe Gasherde zum Kochen, weil das viel schöner und schneller zischt und zirbt als bei einem E-Herd.
Der „neue“ Gas-Herd – eigentlich bin ja ich der „Neue“, aber ich habe vermittelt über meine Sprackfähigkeit einfach die Definitionshoheit – zeichnet sich in seinem Alter besonders aus durch seine fehlende Zündsicherung. Mensch mag das auch als eine minimalistische Variante eines Gasherdes betrachten, die ohne viel Schnickschnack auskommt, der im Zweifelsfall eh nur kaputt geht. Wie auch immer…
Eine Zündsicherung ist ganz praktisch, weil sie verhindert, dass Gas ausströmt, wenn keine Flamme an ist, die das Gas verbrennt. Das heißt, dass z. B. beim Nudeln kochen die Flamme durch einen Windstoß ausgeblasen wird, das Gas aber fröhlich weiter zur Freude der Gaslieferanten ausströmt, ohne zu verbrennen. Der Rest ist bekannt aus Deutschland-Dokus wie „Tatort“ und dergleichen: Es kommt jemand in die Wohnung, steckt sich ne Zigarette an oder legt den Lichtschalter um… BUMM! Das Gas-Luft-Gemisch macht sich Platz und hinterlässt Platz für Neues.
So ein Herd ist doch gefährlich, denke ich mir. Das darf doch bestimmt nicht mehr verwendet werden! Kann denn da nicht der/die VermieterIn genötigt werden, den Herd irgendwelchen Sicherheitsbestimmungen anzupassen?
Fakt ist, dass Gasherde ohne Zündsicherung heute nicht mehr angeschlossen werden dürfen. Sind sie allerdings noch in Wohnungen enthalten, dürfen sie weiter benutzt werden. Die VermieterInnen haben also keine Pflicht, für die Sicherheit der MieterInnen auch nur einen Cent auszugeben. Dieser VermieterInnen-Schutz nennt sich in neutralem Neusprech „Bestandsschutz“ (wikipedia).
Laut Wikipedia wird der Bestandsschutz juristisch aus dem Eigentumsrecht abgeleitet… weil also jemand zu einem Zeitpunkt formell korrekt gebaut hat, darf das Errichtete für immer so erhalten bleiben, auch wenn sich Bauvorschriften mit der Zeit ändern. Wer also den Gasherd eigentümt, hat ein Recht darauf, ihn in seiner Funktion erhalten zu dürfen…
Ja, ganz richtig, die armen VermieterInnen müssen vor den tausenden unersättlich Blut saugenden MieterInnen natürlich geschützt werden…
We call it Klassenjustiz oder genauer: Klassenjurisdiktion.
Ich als Alltagsgesetzausleger und nicht fachidiotischspezifisch gelernter Interpretneur frage mich, warum Eigentum auf der einen Seite geschützt wird mit Bezug auf das Eigentumsrecht, nicht aber verpflichtet, wie es ebenfalls im Artikel 14 GG steht?
Schon klar, wenn das Grundgesetz noch mehr zu Gunsten einfacher nicht-Kapital-eigentümelnden Menschen ausgelegt würde, wäre es ja fast nicht mehr auszuhalten, eine Gerechtigkeits-Überdosis stünde bevor. Haha!
Wie kann ich also meinen Gasherd so verwenden, dass er ausgetauscht werden kann/muss? Vorschläge sind herzlich willkommen.

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